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| Garantie |
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Ein weiteres Qualitätsmerkmal der Behandlungen in der Praxis Dr. Mohos sind die umfangreichen Garantieleistungen, sowie die Garantiedauer, welche Sie in Anspruch nehmen können, solange die Praxis besteht. |
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Die Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben bei:
- Vorliegen einer Allgemeinerkrankung, die ungünstige Auswirkungen auf das Kauorgan hat (z.B. Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, Zustand nach Strahlen- oder zytostatischer Therapie).
- Vorliegen einer unbehandelten Kiefergelenk-Dysfunktion.
- Wurzelbehandlungen, die nach Einsetzen eines Zahnersatzes, Inlays oder Füllung notwendig sein sollten, werden nicht als Garantieleistung erbracht.
- Natürlichem Abbau des Zahnalteapparates, bzw. des Kieferknochens.
- Nachlässiger Mundhygiene bzw. Nichteinhaltung der unbedingt notwendigen Prophylaxetermine bei unseren bzw. bei Wohnort ausserhalb von Budapest bei anderen Dentalhygieniker (mind. einmal in 6 Monaten).
- Unsachgemässer Behandlung des Zahnersatzes.
- Selbstverständlich können Garantieansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die erfolgte Behandlung sofort nach Abschluss der Behandlung vollumfänglich bezahlt wurde.
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| Garantiedauer: |
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| Kronen, Brücken, Inlays, Füllungen: |
5 Jahre |
| Teilprothesen: |
3 Jahre |
| Implantat (Auf das Material): |
10 Jahre |
| Totalprothesen: |
1 Jahr |
Im Falle einer fehlerhaften Arbeit seitens des Labors oder Zahnarztes verpflichtet sich Praxis Dr. Mohos, den Zahnersatz kostenlos wieder herzustellen oder die nötigen Reparaturen durchzuführen.
Damit die Garantiebedingungen Gültigkeit haben, muss der Patient mindenstens zweimal pro Jahr zur Kontrolle und Zahnreinigung zum Zahnarzt bzw. Dentalhygieniker gehen. Leidet der Patient an Parodontitis, so sollte er mindestens 3 Mal im Jahr zur zahnärztlichen Kontrolle und Zahnreinigung gehen.
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